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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES STROMWERK e.U.

 

1. Einleitung

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Trainings-/Nutzungsverträge zwischen dem Kunden und Stromwerk E.U. - Thomas Pohl-Schnederle ( Nachstehend Stromwerk ) Kunden sind jene Personen, die mit Stromwerk einen bindenden Trainings-/Nutzungsvertrag abgeschlossen haben.


 

2. Trainingstauglichkeit

Stromwerk ist es weder möglich, den Gesundheitszustand angehender Kunden zu beurteilen, noch ist es ihm gestattet Diagnosen zu stellen. Vielmehr wird der Kunde über die gesundheitlichen Voraussetzungen und Ausschlusskriterien genau aufgeklärt und darauf hingewiesen, im Zweifelsfalle einen ärztlichen Rat einzuholen und im Sinne der eigenen Sicherheit die Trainingstauglichkeit von diesem feststellen zu lassen. Der Kunde versichert mit Unterzeichnung des Trainings-/Nutzungsvertrages, dass er vollkommen gesund und sportlich belastbar ist. Stromwerk darf dementsprechend davon ausgehen, dass der Kunde die Trainingstauglichkeit mit seinem Arzt abgeklärt hat und mit etwaigen Risiken vertraut ist. Aus diesem Grund distanziert sich Stromwerk von Folgeschäden aller Art. Gesundheitliche Einschränkungen sowie plötzlich auftretende Befindlichkeitsstörungen während eines Trainings (wie z.B. Übelkeit, Schmerzen, Schwindelgefühle oder Ähnliches) sind Stromwerk umgehend mitzuteilen.

Alle Fragen zum allgemeinen Gesundheitszustand und besonderen Lebensumständen sind vom Kunden vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Alle gesundheitlichen Veränderungen sind Stromwerk umgehend mitzuteilen. Stromwerk behält sich vor, Trainingsverträge abzuweisen bzw. während der Vertragsdauer zu kündigen, wenn dies aufgrund eines zu hohen Gesundheitsrisikos für den Kunden erforderlich ist.

Der Kunde ist nur zum EMS-Training berechtigt, wenn keine der folgenden Ausschlusskriterien zutreffen:

Wir weisen darauf hin, dass das Training mit dem EMS Gerät nicht zu Therapiezwecken (akuter Befund), sondern zur Prävention am gesunden Körper erfolgt. Zeitnahe Bluttests, die nach der Anwendung durchgeführt werden, können durch erhöhte Blutwerte (CK-Wert) verfälscht werden.

Absolute Kontraindikation:

• Arteriosklerose in fortgeschrittenem Stadium, arterielle Durchblutungsstörung

• Blutungen, starke Blutungsneigung (Hämophilie)

• Diabetes Mellitus

• Fieberhafte Erkrankungen, akute bakterielle oder virale Prozesse
• Hautunverträglichkeiten

• Herzschrittmacher

• Schwere neurologische Erkrankungen

• Tuberkulose

• Tumore

Relative Kontraindikationen:

• Adipositas

• akute Arthritis

• Akute Neuralgie

• Große Flüssigkeitsansammlungen im Körper

• Lymphoedeme
• Metallimplantate

• Offene Hautverletzungen, Hautekzeme

• Progressive Muskeldystrophie

• Schwangerschaft und Menses

• Sonnenbrand, Verbrennungen

• Thrombose, Thrombophlebitits

• Varikosis (Krampfadern)


 

Stromwerk weist explizit darauf hin, dass der Kunde bei Vorliegen einer der vorgenannten Ausschlussgründe dazu verpflichtet ist, sich mit seinem Arzt zu beraten, ob die Durchführung eines EMS Trainings dennoch ohne gesundheitliche Risiken möglich ist. Wenn die Durchführung eines EMS Trainings durch den Arzt genehmigt wird, ist der Kunde verpflichtet, sich die Eignung zum EMS Training von seinem Arzt schriftlich bestätigen zu lassen. Diese Arztbestätigung ist Stromwerk sodann auszuhändigen. Stromwerk behält sich das Recht vor , trotz ärztlicher Bestätigung - bei zu hohem gesundheitlichen Risiko für den Kunden – den Vertragsabschluss abzulehnen bzw. bei Vorhandensein eines bereits bestehenden Trainings-/Nutzungsvertrages von diesem und den daraus resultierenden Leistungen zurückzutreten. Gleiches gilt, wenn der Kunde wahrheitswidrige Angaben über seine Person und/oder seinen Gesundheitszustand macht oder der Verdacht besteht, dass der Kunde zur Durchführung der Leistung nicht im Stande ist.


 

3. Leistungen

Stromwerk bietet jedem Kunden ein auf ihn maßgeschneidertes Programm zur Entwicklung seiner Persönlichkeit und/oder körperlichen Fitness an. Das Training gewährleistet dabei eine hocheffiziente Methode, um die mit dem jeweiligen Kunden besprochenen Ziele zu erreichen. Eine Trainingseinheit besteht grundsätzlich aus 20 Minuten Muskel Aufbau Training, 25 Minuten Ausdauer EMS Cardio Training oder 30 Minuten Slim Body Cardio Training und kann jederzeit auf Wunsch des Kunden abgebrochen werden. Das auf den Kunden zugeschnittene Konzept basiert auf den Angaben des Kunden in dem von ihm auszufüllenden und zu unterschreibenden Anmeldeformular. Fehlerhafte oder fehlende Angaben gehen nicht zu Lasten von Stromwerk.

Dem Kunden stehen folgende Trainingsvarianten zur Verfügung:

Tarife mit Bindung:

A) EMS Small | 6 Monate Bindung, 26 Einheiten Personal Training, 1 Training pro Woche.

B) EMS Small + | 6 Monate Bindung, 52 Einheiten Personal Training, 2 Trainings pro Woche.

C) EMS Medium | 12 Monate Bindung, 52 Einheiten Personal Training, 1 Training pro Woche.

D) EMS Medium + | 12 Monate Bindung, 104 Einheiten Personal Training, 2 Trainings pro Woche.

E) EMS Large | 12 Monate Bindung, 104 Einheiten Personal Training, 2 Trainings pro Woche, 104 Einheiten Cardio Training, Wäscheservice Inklusive.

Bei allen oben genanten Tarife gibt es keine Kündigungsfrist. Es sind eine monatliche Abbuchung oder eine Einmalzahlung möglich. Sobald alle Trainingseinheiten absolviert wurden, endet die Nutzungsvereinbarung. Sie endet jedoch spätestens - und zwar unabhängig davon, ob alle Trainingseinheiten absolviert wurden oder nicht - nach Ablauf der vorstehend bezeichneten Nutzungslaufzeit bzw. im durch ein ärztliches Attest nachgewiesenen Krankheitsfall spätestens 6 Monate nach Ablauf der regulären Nutzungslaufzeit.

Tarife ohne Bindung:

F) 10er Block - Diese Trainingsvereinbarung berechtigt den Kunden zu einer Nutzung von 10 EMS Trainings während der Zeitdauer von 6 aufeinanderfolgenden Monaten. Auf Wunsch des Kunden können 1 oder 2 Trainings pro Woche stattfinden.

G) 10er EMS Cardio Block - Diese Trainingsvereinbarung berechtigt den Kunden zu einer Nutzung von 10 EMS Cardio Trainings während der Zeitdauer von 6 aufeinanderfolgenden Monaten. Auf Wunsch des Kunden können 1, 2 oder mehrere  Trainings pro Woche stattfinden.

H) 10er Slim Body Cardio Block - Diese Trainingsvereinbarung berechtigt den Kunden zu einer Nutzung von 10 SLIM BODY Cardio Trainings während der Zeitdauer von 5 aufeinanderfolgenden Wochen. Auf Wunsch des Kunden können 1, 2 oder mehrere  Trainings pro Woche stattfinden.

 

I)  Probetraining - Diese Trainingsvereinbarung  berechtigt den Kunden zu einem einmaligem EMS Training.


 Jeder der oben genannten Verträge/Vereinbarung  (A - I ) sind personenbezogen und nicht übertragbar. Darüber hinaus bietet unser Personal-Training jedem Kunden ein auf ihn maßgeschneidertes Programm zur Entwicklung seiner Persönlichkeit und oder körperlichen Fitness an. Dieses Programm kann verschiedene Trainingskonzepte, Life-Style-Beratung und Ernährungstraining umfassen, und zwar unter persönlicher und individueller Betreuung von einem vom Studio eingesetzten Trainer. Diese Leistungen sind gesondert zu vereinbaren und werden individuell abgerechnet.

 

4. Terminvereinbarungen

Der Kunde erhält nach Wirksamwerden des Trainingsvertrags ein Kenn- und Passwort, die es ihm ermöglichen zukünftige Trainingstermine online zu reservieren. Ist es dem Kunden nicht möglich Termine online zu buchen so kann dieser auch im Stromwerk Studio Trainingstermine buchen. Der Kunde verpflichtet sich zu einem verantwortungsvollen Umgang mit seinem Kenn- und Passwort. Dem Kunden ist es erlaubt, je nach Trainingsvertrag ein bis zwei Trainings pro Woche zu buchen (Mindestens 48 Stunden zwischen 2 Terminen). Eine Nutzung durch Dritte ist Stromwerk umgehend mitzuteilen. Bei Verlust oder Vergessen des Kenn- und/ oder Passworts erhält der Kunde auf Anfrage ein neues Kenn- und/ oder Passwort beziehungsweise sein altes Kenn- und/ oder Passwort.
 

Bei Verlust der Trainingskarte sind Ersatzkarten kosten von 10 Euro fällig um dem Kunden eine neue Karte ausstellen zu können. Diese werden vom Kunden getragen. Die Inanspruchnahme der Leistungen kann ausschließlich nach zeitgerecht erfolgter Terminreservierung durch den Kunden stattfinden. Der Kunde ist berechtigt seine Trainingseinheiten während der angegebenen Geschäftszeiten, nach vorheriger Buchung/ Reservierung, zu nutzen. Ist keine Trainingsreservierung eingegangen ist ein Trainieren nur nach Zustimmung des anwesenden Trainers und bei einem ungenutzten EMS Geräten möglich. Der Kunde verpflichtet sich 10 Minuten vor Trainingsbeginn im Stromwerk zu erscheinen. Ein EMS Training, daß aufgrund von Verspätung des Kunden später als 10 Minuten nach eingetragenen Trainingstermin beginnen würde kann nicht mehr durchgeführt werden. Die Trainingseinheit verfällt somit. Gebuchte Termine, die länger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin bei uns abgesagt werden, können ohne Zusatzkosten auf einen anderen Zeitpunkt verschoben werden. Terminserien, die immer über einen bestimmten Zeitrahmen hinweg definiert werden, müssen auch innerhalb dieses Zeitrahmens zur Gänze konsumiert werden. Eine terminliche Ausweitung des jeweils gültigen Zeitrahmens ist gesondert zu vereinbaren und liegt im Ermessen von Stromwerk. Die Gesamtkonsumation von gebuchten Leistungspaketen ist verbindlich vereinbart und kann nur aufgrund von Rücktrittsgründen, wie diese im Konsumentenschutzgesetz definiert sind, storniert werden. Das Nichtnutzen von Trainingseinheiten während der Vertragsdauer berechtigt den Kunden nicht zur Reduktion oder Rückforderung des Trainingsbeitrages. Bereits gebuchte Einheiten können bis zu 24h vor Start der Buchungszeit schriftlich in Form eines E-Mails an studio@stromwerk.at oder mündlich, in Form eine persönlichen Gespräches mit einem Mitarbeiter von Stromwerk oder Telefonats abgesagt werden. Es gilt der Zeitpunkt, welcher auf den Kommunikationsmitteln aufscheint bzw. der vom Mitarbeiter von Stromwerk notiert wurde. Dann gilt die bereits gebuchte Einheit als storniert und kann neuerlich gebucht werden. Ansonsten wird die gebuchte, jedoch nicht genutzte Einheit, als genutzt notiert. Bei einem Trainingstermin an einem Montag muss der Kunde spätestens am Freitag bis 16:00 Uhr seinen Trainingstermin stornieren. Beruht eine Verhinderung auf gesundheitlichen Gründen ist es dem Stromwerk sofort mitzuteilen. Bei Kundenverträgen werden die aufgrund einer nachgewiesenen gesundheitlichen Verhinderung (mittels Attest) ausgefallene Zeiten nach Ablauf der Krankschreibung gutgeschrieben.

 

 

5. Krankheitsfall, Urlaubsbedingte Ausfälle, nicht einhalten eines Termins, Kündigung

Im Krankheitsfall ist es unter Vorlage einer ärztlichen Bestätigung möglich ( sofortiger Bekanntgabe ), nicht wahrgenommene Trainingseinheiten auch noch nach Ablauf der Nutzungslaufzeit, jedoch spätestens binnen einer Frist von 6 Monaten nach Ablauf der regulären Nutzungslaufzeit, nachzuholen. Urlaubsbedingt nicht in Anspruch genommene Trainings können im Ausmaß von 5 Einheiten unter dem Jahr nachgeholt werden. In diesem Fall müssen im Anschluss nach dem Urlaub 2 Trainings in der Woche absolviert werden. In allen anderen Fällen ist ein Nachholen von Trainingseinheiten nicht gestattet und verfallen somit die jeweiligen Einheiten.


Wird ein bereits eingetragener Termin nicht wahrgenommen (z.B. Zuspätkommen oder Versäumnis des Termins), so ist diese Trainingseinheit vom Kunden zu bezahlen und die Trainingseinheit verfällt. Ein bereits vereinbarter Trainingstermin kann jedoch bis 24 h vor Trainingsbeginn noch storniert oder verschoben werden.

Bei allen oben genanten Tarife gibt es keine Kündigungsfrist.

Sobald alle Trainingseinheiten absolviert wurden, endet die Nutzungsvereinbarung. Sie endet jedoch spätestens – und zwar unabhängig davon, ob alle Trainingseinheiten absolviert wurden oder nicht, nach Ablauf der vorstehend bezeichneten Nutzungslaufzeit bzw. im durch ein ärztliches Attest nachgewiesenen Krankheitsfall ( absolutes Sportverbot)  spätestens 6 Monate nach Ablauf der regulären Nutzungslaufzeit.

6. Haftungsbeschränkung

Die Teilnahme an den Trainings sowie die Benutzung der Geräte erfolgen auf eigene Gefahr.
Stromwerk haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Kunden. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Schäden des Kunden aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Stromwerk beruhen. Stromwerk haftet nicht für Schäden, welche durch Selbstüberschätzung des Kunden zu seiner körperlichen Leistungsfähigkeit entstanden sind. Eine Haftung ist insbesondere dann ausgeschlossen, wenn der Kunde sich nicht an die Anweisungen des Trainers hält. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt für alle Trainingseinheiten und allen sonstigen erbrachten Leistungen. Für sonstige Schäden (z.B.: Diebstahl oder Sachschäden an persönlichen Gegenständen des Kunden) haftet Stromwerk lediglich, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde.

Den Kunden wird empfohlen die von der Firma Miha-Bodytec eigens hergestellte Funktionswäsche aus hygienischen Gründen zu erwerben. Die vom Stromwerk zu Verfügung gestellte Funktionswäsche für z.B. Probetrainings wird nach jeder Benutzung mit 40° gewaschen. Stromwerk haftet nicht für etwaige Krankheiten, die eventuell durch sich bereits in Verwendung befindliche Funktionswäsche hervorgerufen wurden.

1. Zahlungsverzug

Die Zahlungen erfolgen gemäß der in dem Trainings-/Nutzungsvertrag vereinbarten Zahlungsmodalitäten. Befindet sich der Kunde mit seiner Zahlung im Verzug, so greifen die gesetzlichen Bestimmungen. Stromwerk ist dementsprechend berechtigt den zu zahlenden Betrag unter Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen in Rechnung zu stellen. Die Verzugszinsen betragen 4 % p.a. Mahnschreiben werden mit EUR 10,00 berechnet. Stromwerk ist im Falle des Verzuges auch berechtigt - nach Gewährung einer angemessene Nachfrist - den Trainings-/Nutzungsvertrag vorzeitig zu beenden.

2. Arzneimittel

Es ist dem Kunden untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Kunden dienen, und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Kunden erhöhen sollen (insbesondere Anabolika oder vergleichbare leistungsfördernde Mittel), während der Vertragslaufzeit zu verwenden. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung ist Stromwerk berechtigt, den Trainingsvertrag mit sofortiger Wirkung und unter Einhaltung des bereits gezahlten Trainingsbeitrags zu kündigen.

3. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Stromwerk ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Die Änderungen werden jedoch erst wirksam, wenn Stromwerk seine Kunden ausdrücklich auf die Änderungen hinweist, der Kunde die Änderung/en zur Kenntnis genommen und den Änderungen zugestimmt hat. Für den Fall, dass der Kunde den beabsichtigten Änderungen nicht zustimmt, behält sich Stromwerk das Recht vor, den Trainings-/Nutzungsvertrag zu kündigen. Der Kunde erhält nach wirksamer Kündigung den noch nicht verbrauchten Teil seiner Vorauszahlungen zurück.

 

7. Datenschutz

Die im Zuge eines Geschäftsabschlusses übermittelten personenbezogenen Daten werden iSd Datenschutzgesetzes (DSG 2000) vertraulich behandelt und nur dazu verwendet, um das Geschäft ordnungsgemäß abwickeln zu können. Der Kunde erklärt allerdings mit Abschluss eines Vertrages mit Stromwerk EMS Training , dass er dem Empfang von Werbenachrichten zustimmt; diese Zustimmung ist jederzeit widerrufbar.

8. Gerichtsstand

Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht. Gerichtsstand ist 1020 Wien. Für Klagen gegen den Verbraucher gilt Paragraph 14 KschG.


 

9. Sonstiges

Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für männliche sowie für weibliche Kunden. Es gelten nur schriftliche Vereinbarungen, mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Trainings-/Nutzungsvertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Trainings-/Nutzungsvertrages sowie die weiteren Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.

Wien, Stand 2024/25

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